Um Ihnen die Qualität und das Wissen bieten zu können, damit wir Ihre Ziele optimal erreichen, sind wir auf bestimmte Rechtsgebiete fokussiert.
Wir haben an unsere anwaltliche Tätigkeit einen besonderen Qualitätsanspruch, der in heutiger Zeit nur mit fachlicher Spezialisierung zu erfüllen ist.
Aus diesem Grund werden unsere Rechtsbereiche von spezialisierten Rechts- und/oder Fachanwälten betreut.
Das Baurecht und Architektenrecht umfasst Rechtsbereiche, die aufgrund ihrer Komplexität höchste Anforderungen an den juristischen Interessenvertreter stellen. Wir beraten und vertreten Bauunternehmen, Bauträger, Handwerker, Architekten und Ingenieure sowie private Bauherren, Eigentümergemeinschaften, Käufer und Auftraggeber in allen Fragen des Bauvertragsrechts, Bauträgerrechts, Architektenrechts sowie des öffentlichen Baurechts.