Sie haben immer einen persönlichen Ansprechpartner, weil für uns Vertrauen die Basis einer guten Zusammenarbeit ist.

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Unsere Rechtsgebiete

Wir bieten Ihnen mehr Qualität durch Spezialisierung.

Um Ihnen die Qualität und das Wissen bieten zu können, damit wir Ihre Ziele optimal erreichen, sind wir auf bestimmte Rechtsgebiete fokussiert.
Wir haben an unsere anwaltliche Tätigkeit einen besonderen Qualitätsanspruch, der in heutiger Zeit nur mit fachlicher Spezialisierung zu erfüllen ist.
Aus diesem Grund werden unsere Rechtsbereiche von spezialisierten Rechts- und/oder Fachanwälten betreut.

Arbeitsrecht

Wir vertreten Arbeitgeber wie auch Arbeitnehmer.

Das Arbeitsrecht hat nicht nur in wirtschaftlich schwierigeren Zeiten eine besondere Bedeutung. Arbeit sichert unsere wirtschaftliche Existenzgrundlage, die des Arbeitnehmers wie des Unternehmers. Wir vertreten deshalb Arbeitgeber und Arbeitnehmer in allen Bereichen des Arbeitsrechts.
Ihr Ansprechpartner im Arbeitsrecht
Robert Stern

Bau- und Architektenrecht

Wir vertreten Bauunternehmer gleichermaßen
wie private Eigentümer.

Das Baurecht und Architektenrecht umfasst Rechtsbereiche, die aufgrund ihrer Komplexität höchste Anforderungen an den juristischen Interessenvertreter stellen. Wir beraten und vertreten Bauunternehmen, Bauträger, Handwerker, Architekten und Ingenieure sowie private Bauherren, Eigentümergemeinschaften, Käufer und Auftraggeber in allen Fragen des Bauvertragsrechts, Bauträgerrechts, Architektenrechts sowie des öffentlichen Baurechts.

Ihre Ansprechpartner im
Bau- und Architektenrecht
Dr. Christian Otto
Norbert Weidemann

Erbrecht

Wir beraten und vertreten Erblasser, Erben, Pflichtteilsberechtigte, Vermächtnisnehmer und sonstige Beteiligte in allen Fragen des Erbrechts.

Erben und Vererben bieten enormes Konfliktpotenzial. Auch zeigen sich in kaum einem Rechtsbereich infolge unzureichender und verspäteter Beratung für die Beteiligten größere Defizite mit oftmals mehr als unerwünschten und unerfreulichen Ergebnissen. Eine optimale Nachlassge-staltung setzt zwingend eine fundierte rechtliche Beratung voraus. Gleiches gilt für die spätere Abwicklung des Erbfalles. Dies stellt nicht nur die Umsetzung des wirklichen Willens des Erblassers sicher, sondern hilft auch allen Beteiligten, unnötigen Streit zu vermeiden.
Ihr Ansprechpartner für Erbrecht
Dr. Christian Otto

Familienrecht

Wir beraten und vertreten Sie in allen Angelegenheiten des Familienrechts.

Ehe, Partnerschaft und Familie sind regelmäßig Zentrum und Inhalt unseres privaten Lebens, sie können aber oftmals auch Gegenstand erbitterter Auseinandersetzungen sein. Umso wichtiger ist eine fachlich kompetente und persönlich unterstützende anwaltliche Beratung, die im Interesse aller Beteiligten die Lösung, nicht die Konfrontation zum Ziel hat.
Ihre Ansprechpartner im Familienrecht
Barbara von Stetten
Dr. Christian Otto

Gesellschaftsrecht

Besonderer Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt auf der Gründungsberatung und Gründung von
Personengesellschaften aller Art und GmbHs.

Das Recht der Personenvereinigungen und juristischen Personen, insbesondere des BGB, HGB, GmbHG und AktG, stellt eine komplexe Gesetzesmaterie dar, die dem juristischen Berater ein Höchstmaß an Kompetenz abverlangt. Wir beraten speziell Gründer, Gesellschafter, Unternehmer, Geschäftsführer und Vorstände bei der Gründung, Durchführung und Abwicklung von Gesellschaften.
Ihre Ansprechpartner im Gesellschaftsrecht
Dr. Christian Otto
Robert Stern

Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Wir beraten und unterstützen Vermieter und Mieter von Geschäfts- und Wohnraum in allen Belangen des Mietrechts.

Miete und Eigentum stehen in einem Spannungsverhältnis, das eine Unmenge an Konfliktpotenzial birgt. In Wohnraummietverhältnissen sieht der Gesetzgeber einen hohen Mieterschutz vor und schränkt die vertragliche Gestaltungsfreiheit der Parteien stark ein, während bei Geschäftsraummietverhältnissen ein wesentlich größerer Verhandlungsspielraum besteht. Eine rechtzeitige anwaltliche Beratung vor Vertragsabschluss kann viele Konflikte vermeiden und Ärger ersparen.

Die Wohnungs-Eigentümergemeinschaft (WEG)

Als Wohnungseigentümer unterliegen Sie der Gemeinschaftsordnung, der Teilungserklärung und ergänzend dem Wohnungseigentumsgesetz, das zuletzt durch das WEMoG zum 01.12.2020 novelliert wurde. Die äußerst komplexe Materie des WEG stellt hohe Anforderungen an die anwaltlichen Interessenvertreter.Wir beraten und unterstützen Eigentümer, Wohnungseigentümergemeinschaften und Hausverwaltungen in allen Belangen des Wohnungseigentumsrechts, insbesondere bei:
  • Formulierung von gesetzlich zulässigen Beschlussanträgen für die Wohnungseigentumsversammlungen
  • Überprüfung und Anfechtung von Wohnungseigentumsbeschlüssen
  • Geltendmachung von Wohngeldrückständen
Ihre Ansprechpartner im
Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Barbara von Stetten
Norbert Weidemann

Straf- und Ordnungswidrigkeitsrecht

Durch die Individualität und Komplexität eines jeden Verfahrens ist es wichtig, sich kompetent beraten bzw. verteidigen zu lassen.

Strafrecht und Bußgeldangelegenheiten setzen nicht nur fachliche Kompetenz voraus, sondern erfordern auch ein besonderes persönliches Engagement des Verteidigers. Wir bieten diese umfassende Betreuung in allen Angelegenheiten des Straf- und Ordnungswidrigkeitsrechts, schwerpunktmäßig jedoch im Bereich der Vermögensdelikte, Eigentumsdelikte, Urkundendelikte, Körperverletzungsdelikte, Betäubungsmitteldelikte und Verkehrsdelikte an.

Verkehrsrecht

Profitieren Sie von unserem Fachwissen rund um alle verkehrsrechtlichen Themen wie z.B. Bußgeld, Fahrverbote oder Verkehrsunfall.

Die Anforderungen an einen erfolgreichen Verkehrsrechtsanwalt sind vielfältig. Die Bearbeitung verkehrsrechtlicher Mandate setzt fundierte Kenntnisse in den unterschiedlichsten Rechtsbereichen voraus, angefangen beim allgemeinen Zivilrecht über das Versicherungs- und Sozialrecht bis hin zum Straf-, Ordnungswidrigkeits- und Verwaltungsrecht. Ständige Verfolgung der örtlichen und aktuellen obergerichtlichen Rechtsprechung ist unerlässlich. Der Sachverhalt bedarf gründlicher Aufklärung, nur so können die Weichen richtig gestellt werden. Auch bedarf es eingehender Kenntnisse der örtlichen Verkehrs- und Straßenverhältnisse, um Behörden und beteiligte Versicherungen auf die Besonderheiten des Einzelfalls aufmerksam machen zu können. Wir beraten und vertreten Geschädigte wie Schädiger in allen Fragen des Verkehrsrechts.

Ihr Ansprechpartner im Straf- und
Ordnungswidrigkeitsrecht sowie
Verkehrsrecht
Jochen Völter